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Förderung: Weiterbildung für Ausbilder:innen

Vedran Zolota

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Ausgezeichneter Kommunikations-Experte und Coach.

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Bis zu 2.000 € pro Jahr und pro Ausbilder:in
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder:innen, die den Umgang mit Lehrlingen verbessern. Förderfähig sind Kurse mit mindestens 8 Stunden Dauer, zum Beispiel:

  • Pädagogik
  • Methodik
  • Didaktik
  • Persönlichkeitsentwicklung

Hinweis: Fachkurse sind nicht förderbar.

Präsenz- und Online-Formate

Auch ursprünglich nur in Präsenz genehmigte Kursangebote können gefördert werden, sofern:

  • keine Lernmittel erforderlich sind, die physische Anwesenheit voraussetzen (z. B. Maschinen, Geräte, Tiere)
  • der Kurs interaktiv gestaltet wird (kein reines Selbstlernformat)

Eine Neugenehmigung ist dafür nicht erforderlich. Gültig bis auf Weiteres.

Wer ist antragsberechtigt?

Förderberechtigt sind Unternehmen, die Lehrlinge gemäß:

  • Berufsausbildungsgesetz (BAG)
  • Land- und forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (LFBAG)

ausbilden oder dies planen.

Nicht förderbar sind:

  • Gebietskörperschaften
  • politische Parteien
  • Ausbildungseinrichtungen

Höhe der Förderung

Rabatte, Cashbacks oder sonstige Preisvorteile müssen bei Antragstellung offengelegt werden.

Förderumfang:

  • 75 % der Kurskosten (exkl. USt.)
  • maximal 2.000 € pro Ausbilder:in und Kalenderjahr

Voraussetzungen

  • Nachweis einer bestehenden Ausbilderqualifikation
  • Der Betrieb übernimmt sämtliche Kosten einschließlich Reise- und Unterkunftskosten
  • Teilnahmebestätigung über mindestens 75 % Anwesenheit
  • Mindestförderbetrag: 30 €

Auch möglich, wenn derzeit noch keine Lehrlinge ausgebildet werden – Voraussetzung: Abschluss eines Lehrvertrags binnen 12 Monaten nach Kursende.

Weitere Hinweise:

  • Lizenzkosten sind grundsätzlich nicht förderbar (Ausnahme: bereits im Kurspreis enthalten).
  • Eine Zusage erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Budgetmittel.

Frist & Antragstellung

  • Antragstellung erfolgt durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person
  • Frist: spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme

Zugelassene Übermittlungswege

Folgende Einreichungsformen gelten als fristwahrend:

  • Lehre.Fördern-Online-Service (LOS)
  • E-Mail mit Transportverschlüsselung ab TLS 1.2 (Anhang unverschlüsselt)
  • Fax bzw. E-Fax
  • Postsendung (ausreichend frankiert)

E-Mails mit TLS 1.0 oder 1.1 werden als unverschlüsselte E-Mails verarbeitet und sind ebenfalls zulässig.

Nicht zulässige Übermittlungsformen

Die folgenden Einreichungsformen werden nicht akzeptiert und gelten nicht als fristgerecht übermittelt:

  • Übermittlung über Cloud-Links (z. B. Google Drive, OneDrive)
  • E-Mails mit abweichenden Verschlüsselungsmethoden
  • verschlüsselte Anhänge (werden gelöscht)

Grund: Sicherheitsanforderungen und Malware-Risiko.

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