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Förderung: Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Vedran Zolota

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Ausgezeichneter Kommunikations-Experte und Coach.

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Unterstützung für Ausbildungsverbünde und Zusatzqualifikationen
📖 Lesedauer: ca. 4 Minuten

🔍 Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Verpflichtende Ausbildungsverbundmaßnahmen (laut Bescheid)
  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Berufsspezifische Zusatzqualifikationen für Lehrlinge
  • Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung
  • Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung
    → Gefördert wird ausschließlich die Unterrichtszeit, sofern diese auf die Arbeitszeit angerechnet wird und die Lehrzeit nicht verlängert wird.

Methodik: Präsenz & Online

Auch Kurse, die ursprünglich nur in Präsenz genehmigt wurden, können online durchgeführt werden, sofern keine physischen Lernmittel (z. B. Maschinen, Geräte, Tiere usw.) notwendig sind.

Die Online-Kurse müssen:

  • interaktiv sein (kein reiner Selbstlernstoff),
  • dialogische Elemente enthalten.

Eine erneute Genehmigung ist in solchen Fällen nicht erforderlich.
Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die Lehrlinge gemäß BAG oder LFBAG ausbilden.

Nicht förderberechtigt sind:

  • Gebietskörperschaften
  • Politische Parteien
  • Ausbildungseinrichtungen

Höhe der Förderung

Allgemeiner Hinweis

Rabatte, Cashbacks oder sonstige Preisvorteile müssen bei Antragstellung zwingend angegeben werden.

Förderbeträge im Detail

MaßnahmeFörderungMaximalbetrag
Ausbildungsverbundmaßnahmen, freiwillige Verbünde, Zusatzqualifikationen75 % der Kurskosten (exkl. USt.)3.000 € pro Lehrling (max. 20.000 €/Jahr pro Betrieb – höhere Deckelung bei >40 Lehrlingen)
Zwischenbetriebliche Ausbildungbis zu 80 €/Tag
Vorbereitungskurse zur LAP75 % der Kosten (exkl. USt.)bis 500 € pro Lehrling bzw. max. 5.000 €/Jahr pro Betrieb
BerufsreifeprüfungErsatz des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens für Kurszeiten

Voraussetzungen

Der Betrieb muss:

  • sämtliche Kosten tragen (inkl. Fahrt und Unterkunft)
  • ein aufrechtes Lehrverhältnis vorweisen
  • bei LAP-Kursen: Antrag bis max. 6 Monate nach Lehrzeitende stellen

Zusätzlich gilt:

  • Teilnahmebestätigung über mindestens 75 % Anwesenheit
  • Förderbetrag mindestens 30 €
  • Die Ausbildungszeit muss auf die Arbeitszeit angerechnet sein.

Wichtig:
Kurse, die während der Pflichtunterrichtszeit der Berufsschule stattfinden, sind nicht förderfähig.

Lizenzkosten sind grundsätzlich nicht förderbar – außer sie sind Teil der Kurskalkulation.

Die Förderung erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Budgetmittel.

Wer stellt den Antrag und bis wann?

  • Antragstellung durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person.
  • Die Antragsfrist endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.

Formulare & Ansprechpartner

Anträge können über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) gestellt werden.

Ohne LOS-Zugang stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Formulare & Ausfüllhilfen für gewerbliche Betriebe
  • Formulare & Kontaktstellen für landwirtschaftliche Betriebe

Übermittlung des Antrags

Zulässige Wege:

  • E-Mail mit Transportverschlüsselung ab TLS 1.2
  • Post
  • Fax/E-Fax

Nicht zulässig (nicht fristwahrend):

  • Cloudlinks (Google Drive, OneDrive etc.)
  • Verschlüsselte Anhänge
  • E-Mails mit Verschlüsselung abweichend von TLS-Standard

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