Unterstützung für Ausbildungsverbünde und Zusatzqualifikationen
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🔍 Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Verpflichtende Ausbildungsverbundmaßnahmen (laut Bescheid)
- Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
- Berufsspezifische Zusatzqualifikationen für Lehrlinge
- Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung
- Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung
→ Gefördert wird ausschließlich die Unterrichtszeit, sofern diese auf die Arbeitszeit angerechnet wird und die Lehrzeit nicht verlängert wird.
Methodik: Präsenz & Online
Auch Kurse, die ursprünglich nur in Präsenz genehmigt wurden, können online durchgeführt werden, sofern keine physischen Lernmittel (z. B. Maschinen, Geräte, Tiere usw.) notwendig sind.
Die Online-Kurse müssen:
- interaktiv sein (kein reiner Selbstlernstoff),
- dialogische Elemente enthalten.
Eine erneute Genehmigung ist in solchen Fällen nicht erforderlich.
Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen, die Lehrlinge gemäß BAG oder LFBAG ausbilden.
Nicht förderberechtigt sind:
- Gebietskörperschaften
- Politische Parteien
- Ausbildungseinrichtungen
Höhe der Förderung
Allgemeiner Hinweis
Rabatte, Cashbacks oder sonstige Preisvorteile müssen bei Antragstellung zwingend angegeben werden.
Förderbeträge im Detail
| Maßnahme | Förderung | Maximalbetrag |
|---|---|---|
| Ausbildungsverbundmaßnahmen, freiwillige Verbünde, Zusatzqualifikationen | 75 % der Kurskosten (exkl. USt.) | 3.000 € pro Lehrling (max. 20.000 €/Jahr pro Betrieb – höhere Deckelung bei >40 Lehrlingen) |
| Zwischenbetriebliche Ausbildung | bis zu 80 €/Tag | — |
| Vorbereitungskurse zur LAP | 75 % der Kosten (exkl. USt.) | bis 500 € pro Lehrling bzw. max. 5.000 €/Jahr pro Betrieb |
| Berufsreifeprüfung | Ersatz des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens für Kurszeiten | — |
Voraussetzungen
Der Betrieb muss:
- sämtliche Kosten tragen (inkl. Fahrt und Unterkunft)
- ein aufrechtes Lehrverhältnis vorweisen
- bei LAP-Kursen: Antrag bis max. 6 Monate nach Lehrzeitende stellen
Zusätzlich gilt:
- Teilnahmebestätigung über mindestens 75 % Anwesenheit
- Förderbetrag mindestens 30 €
- Die Ausbildungszeit muss auf die Arbeitszeit angerechnet sein.
Wichtig:
Kurse, die während der Pflichtunterrichtszeit der Berufsschule stattfinden, sind nicht förderfähig.
Lizenzkosten sind grundsätzlich nicht förderbar – außer sie sind Teil der Kurskalkulation.
Die Förderung erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Budgetmittel.
Wer stellt den Antrag und bis wann?
- Antragstellung durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person.
- Die Antragsfrist endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Formulare & Ansprechpartner
Anträge können über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) gestellt werden.
Ohne LOS-Zugang stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Formulare & Ausfüllhilfen für gewerbliche Betriebe
- Formulare & Kontaktstellen für landwirtschaftliche Betriebe
Übermittlung des Antrags
Zulässige Wege:
- E-Mail mit Transportverschlüsselung ab TLS 1.2
- Post
- Fax/E-Fax
Nicht zulässig (nicht fristwahrend):
- Cloudlinks (Google Drive, OneDrive etc.)
- Verschlüsselte Anhänge
- E-Mails mit Verschlüsselung abweichend von TLS-Standard

