Bis zu 2.000 € pro Jahr und pro Ausbilder:in
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Was wird gefördert?
Unterstützt werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder:innen, die den Umgang mit Lehrlingen verbessern. Förderfähig sind Kurse mit mindestens 8 Stunden Dauer, zum Beispiel:
- Pädagogik
- Methodik
- Didaktik
- Persönlichkeitsentwicklung
Hinweis: Fachkurse sind nicht förderbar.
Präsenz- und Online-Formate
Auch ursprünglich nur in Präsenz genehmigte Kursangebote können gefördert werden, sofern:
- keine Lernmittel erforderlich sind, die physische Anwesenheit voraussetzen (z. B. Maschinen, Geräte, Tiere)
- der Kurs interaktiv gestaltet wird (kein reines Selbstlernformat)
Eine Neugenehmigung ist dafür nicht erforderlich. Gültig bis auf Weiteres.
Wer ist antragsberechtigt?
Förderberechtigt sind Unternehmen, die Lehrlinge gemäß:
- Berufsausbildungsgesetz (BAG)
- Land- und forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (LFBAG)
ausbilden oder dies planen.
Nicht förderbar sind:
- Gebietskörperschaften
- politische Parteien
- Ausbildungseinrichtungen
Höhe der Förderung
Rabatte, Cashbacks oder sonstige Preisvorteile müssen bei Antragstellung offengelegt werden.
Förderumfang:
- 75 % der Kurskosten (exkl. USt.)
- maximal 2.000 € pro Ausbilder:in und Kalenderjahr
Voraussetzungen
- Nachweis einer bestehenden Ausbilderqualifikation
- Der Betrieb übernimmt sämtliche Kosten einschließlich Reise- und Unterkunftskosten
- Teilnahmebestätigung über mindestens 75 % Anwesenheit
- Mindestförderbetrag: 30 €
Auch möglich, wenn derzeit noch keine Lehrlinge ausgebildet werden – Voraussetzung: Abschluss eines Lehrvertrags binnen 12 Monaten nach Kursende.
Weitere Hinweise:
- Lizenzkosten sind grundsätzlich nicht förderbar (Ausnahme: bereits im Kurspreis enthalten).
- Eine Zusage erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Budgetmittel.
Frist & Antragstellung
- Antragstellung erfolgt durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person
- Frist: spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme
Zugelassene Übermittlungswege
Folgende Einreichungsformen gelten als fristwahrend:
- Lehre.Fördern-Online-Service (LOS)
- E-Mail mit Transportverschlüsselung ab TLS 1.2 (Anhang unverschlüsselt)
- Fax bzw. E-Fax
- Postsendung (ausreichend frankiert)
E-Mails mit TLS 1.0 oder 1.1 werden als unverschlüsselte E-Mails verarbeitet und sind ebenfalls zulässig.
Nicht zulässige Übermittlungsformen
Die folgenden Einreichungsformen werden nicht akzeptiert und gelten nicht als fristgerecht übermittelt:
- Übermittlung über Cloud-Links (z. B. Google Drive, OneDrive)
- E-Mails mit abweichenden Verschlüsselungsmethoden
- verschlüsselte Anhänge (werden gelöscht)
Grund: Sicherheitsanforderungen und Malware-Risiko.

